Die Sache mit der Putzfrau, der Hausverwaltung und dem Eigentümernachbar

Guten Abend Freunde der Nacht und des gepflegten Hausfriedens,

Freitag hatte ich ein wunderbares Fundstück in meinem Briefkasten, welches ich euch nicht vorenthalten möchte.

Erst werde ich euch jedoch ein wenig die Situation schildern.

Meine hochwohlgeborene Durchlaucht (nennt man das so?) Lebt in einem Mehrfamilienhaus, sechs Parteien, alles Eigentumswohnungen, ich als Mieter, in einigen andere wohnen auch die eigentlichen Eigentümer der jeweiligen Wohnung.

So auch in der Wohnung mir gegenüber. Ich wohne im Dachgeschoß rechts, Herr Rottenmeyer im Dachgeschoß links.

Hier nun also das Fundstück von Freitag, ein Brief der Hausverwalterin, Frau Breitert.

Brief der Hausverwaltung

Text des Briefes:

Sehr geehrte Mieterin,
sehr geehrter Mieter,
sehr geehrte Eigentümerin,
sehr geehrter Eigentümer                    15.06.2016

Hiermit teile ich Ihnen schriftlich mit, dass es vorübergehend in der Blagasse 11 in 1111 Blahausen keine Putzfrau gibt.

Das bedeutet, dass Sie nach dem Plan im Keller ab sofort wöchentlich verpflichtet sind die Hausreinigung selber zu übernehmen.

Folgende Arbeiten sind zu erledigen:

Das Treppenhaus von oben bis in den Keller, sowie die Kellerräume zu fegen und anschließend zu wischen.

Die Kelleraußentreppe und den Parkplatz zu fegen und sauber zu halten.

Dies geschieht auf Wunsch von Herrn Rottenmeyer, der mit der Arbeit der Putzfrau nicht zufrieden war.

Mir freundlichen Grüßen
Annemarie Breitert

Nun, meine LeserInnen, eigentlich hatte ich vor, Montag Abend einen lieben Brief an Frau Breitert zu verfassen, um ihr darzulegen, dass diese Dienstleistung durch eine Reinigungskraft in der Hausordnung festgehalten ist und durch die ausgewiesenen Nebenkosten bezahlt wird. Und selbst, wenn die Eigentümerversammlung nun eine Änderung der Hausordnung von der Reinigungskraft, hin zum „Die Mieter müssen das selbst machen“ beschließen würde, wäre dies nicht rechtens, denn für Änderungen an der Hausordnung sind sehr enge gesetzliche Grenzen gesetzt.

Nun, heute Abend bemerkte ich dann an der Haustüre den folgenden Zettel:

KlarstellungText der Notiz:

KLARSTELLUNG

In einem Schreiben an die Hausverwaltung habe ich Frau Breitert mitgeteilt, dass ich
weder mit der Tätigkeit der Hausverwaltung, noch mit der Arbeit der Putzfrau zufrieden
sein kann.

Meine Kritik habe ich sachlich dargelegt.

Daraufhin hat Frau Breitert, aus eigenem Antrieb, die Putzfrau gekündigt und
gleichzeitig ihr Amt als Hausverwaltung niedergelegt.

Es war nicht mein Wunsch, die Putzfrau zu kündigen !

Gruß
Heribert Rottenmeyer
(DG rechts)

Ich las dies gestern Abend und kam erst mal aus dem Grinsen nicht heraus.

Das ist besser, als eine Folge Barabara Salesch.

Meinen Brief an Frau Breitert spare ich mir erst einmal, lehne mich zurück, esse Popkorn und genieße den Krimi. Putzen werde ich selbstverständlich nicht.

Fragen die offen sind, wenn er wirklich sachliche Kritik geäußert hat (was ich nach Kenntnis von ihm bezweifele), warum legt Frau Breitert dann ihr Amt nieder und reagiert mit Kündigung der Reinigungskraft?

Was meint Herr Rottenmeyer mit der Aussage: „nicht zufrieden sein kann“ – Warum kann er nicht, oder ist er es nicht? Es ist alles so verwirrend!

Desweiteren hat Herr Rottenmeyer wohl eine „rechts-links-Schwäche“, denn er wohnt definitiv auf der linken Hausseite und nicht in der von mir angemieteten Wohnung!

Fragen über Fragen, ich halte euch auf dem Laufenden, sollte sich noch etwas ergeben.

 

Euer Zacharias Fuchs

3 Gedanken zu „Die Sache mit der Putzfrau, der Hausverwaltung und dem Eigentümernachbar“

  1. Was für eine lustige Geschichte. Mich würde es wirklich interessieren, wie man mit einer Putzfrau nicht zufrieden sein kann. Man kann mit der Putzfrau sprechen. Hatte noch nie Probleme mit den Putzfrauen in meinem Haus.
    LG Liebermann

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