Drängeln und Nötigung

Hallo Freunde der Nacht und der Straßenverkehrsordnung,

es begab sich am gestrigen Tage, dem 14. Juni im Jahre 2016, dass ich die B68 entlangfuhr, kommend aus Gütersloh, mit Ziel Halle (Westfalen).

Eine schöne Strecke, landschaftlich optisch sehr ansprechend, gut ausgebaut und leider auf mehreren Kilometern auf 50 km/h beschränkt.

Nun, dies kann jemanden stören, muss es aber nicht. Wer mich kennt, weiß, ich halte mich gerne an Geschwindigkeitsbegrenzungen. Dies musste auch ein Fahrer der Spedition Herakles (alle Namen von der Redaktion geändert) am eigenen Leibe feststellen.

Dieser nicht so geduldige Mensch meinte nämlich, er müsse nicht nur bis auf ca. 2 Meter auffahren, mehrmals die Lichthupe, anschließend die normale, akustische Hupe betätigen, nein, dann überholte er mich noch und fuhr nicht nur an mir, sondern auch am nächsten 50 Schild vorbei.

Es ist alles sehr traurig. Zwei Ampeln später stand ich dann hinter ihm (die 50 waren ja irgendwann zu Ende) und merkte mir mal das Kennzeichen, sowie den Namen der Spedition.

Heute dann besuchte ich die Webseite der Spedition (die sind ja schon modern), suchte das Impressum (haben die nicht), fand aber ein Kontaktformular, wo neben der Telefon- auch eine Faxnummer abgebildet gewesen ist. Was E-Mails anbelangt, so ist dies wohl eine Kommunikationsform, welche man dort nicht sonderlich mag.

Jedenfalls ist hier für euch noch das Fax, welches ich dem netten Herrn Roderick Herakles dann gesendet habe:

Sehr geehrter Herr Herakles,

ich möchte Sie hiermit über das rücksichtslose und andere Verkehrsteilnehmer gefährdende Verhalten eines Ihrer Fahrer/Ihrer Fahrerinnen in Kenntnis setzen.

Am gestrigen Dienstag, dem 14.06.2016 fuhr ich auf der Strecke Gütersloh-Halle auf der B68. Auf dieser Strecke ist derzeit eine mehrere Kilometer lange Strecke mit einer
maximal erlaubten Geschwindigkeit von 50km/h ausgewiesen. Auf diesem Stück (mein Tacho zeigte etwas über 50 an), fuhr einer Ihrer LKWs extrem dicht auf.

Dieses drängeln war das erste, rücksichtslose Verhalten. Im Falle einer Bremsung meinerseits wäre es zu einem Unfall gekommen.
Da ich mich von diesem unverschämten Verhalten natürlich nicht dazu nötigen lasse, schneller als erlaubt zu fahren, betätigte Ihr
Angesteller/Ihre Angestellte mehrmals die Lichthupe. Als auch dies nicht fruchtete, folgte die normale Hupe.

Im Anschluß daran, wurde ich von Ihrem Fahrer/Ihrer Fahrerin überholt. Noch während dieses Manövers fuhr ich an dem nächsten „50“ Schild vorbei.

Dieses Verhalten ist unangebracht, verstößt gegen die gute Sitte, die Straßenverkehrsordnung und führt zu Verkehrsunfällen.

Dieses Manöver fand ca. um 15:40 Uhr statt. Wenige Minuten und zwei Ampeln später stand ich mit meinem KfZ dann wieder hinter Ihrem LKW.
Zeitlich hat dieses riskante und verbotene Verhalten also keinerlei Auswirkungen gehabt.

Ich schlage vor, Ihren Angestellten, Ihre Angestellte einmal zu überprüfen, ob er/sie überhaupt einen Führerschein besitzt, denn jemand mit gültiger Fahrerlaubnis sollte
die Verkehrsregeln kennen.

Zur besseren Identifikation sei noch gesagt, das amtliche Kennzeichen des Aufliegers war: XX-XX 123

Mit freundlichen Grüßen
Zacharias Fuchs

Ich bin mal gespannt, ob und wann ich eine Antwort bekomme. Ich halte euch auf dem Laufenden.

 

Euer Zacharias Fuchs

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